Pflegeleitbild der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung Regensburg:

1 Geltungsbereich:

Diese Arbeitsanweisung (AW) gilt für alle Pflegekräfte in der Evangelischen Wohltätigkeitsstiftung in Regensburg (EWR). 

2 Zweck/Ziel:

Ziel dieser AW ist die gemeinsame Festlegung auf ein Pflegeleitbild als Orientierung und Grundlage unseres beruflichen Handelns. Dieses beruht auf der Tradition unserer Stiftung und dient uns in allen pflegerischen Fragen zugleich als Rahmen und als Ziel.

3 Inhalt:

3.1 Präambel:

Pflege erstreckt sich auf Gesunde und Kranke, bezieht also Gesundheitsvor- und -fürsorge sowie die Betreuung gesunder und hilfebedürftiger Menschen mit ein. Pflegende der Stiftung begleiten daher Menschen von der Schwangerschaftsbetreuung und der Geburt über die verschiedenen gesundheitlichen Störungen und pflegerischen Hilfebedürftigkeiten in unterschiedlichen Lebenssituationen bis hin zur Sterbebegleitung und dem Sterben selbst.

Es gehört zu unserem Selbstverständnis, dass sich die Pflege an der individuellen Bedürftigkeit des ganzheitlichen Menschen und seiner Fähigkeiten orientiert. Unter Ganzheit verstehen wir dabei die Summe aus körperlichen, geistigen, geistlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen. Jeder Mensch besitzt seine eigene Würde und Individualität. Speziell der alte Mensch ist eine durch Lebenserfahrung gewachsene Persönlichkeit, dessen Einzigartig-keit, Gefühl, Fähigkeiten, Eigenheiten und Bedürfnisse von uns respektiert werden. Damit steht die Würde aller Menschen bei allen betreuenden und pflegerischen Handlungen im Mittelpunkt.

Unsere Pflege und Betreuung beruht auf den Grundlagen des christlichen Glaubens. Unser Glauben, dass uns Jesus Christus befreit hat, macht uns fähig zur tätigen Nächstenliebe an unseren Mitmenschen als Geschöpf Gottes.

3.1.1.1 Berufsbild:

Pflege ist Lebenshilfe und für die Gesellschaft notwendige Dienst-leistung. Sie befasst sich mit gesunden und kranken Menschen aller Altersgruppen. Pflege leistet Hilfen zur Erhaltung, Anpassung oder Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des Lebens. Pflege ist eine abgrenzbare Disziplin mit einem Gebiet von Wissen und Können, welches sie von anderen Fachgebieten des Gesundheitswesens unterscheidet.

Pflege ist als eigenständiger Beruf und selbständiger Teil des Gesundheitsdienstes für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die Planung, Ausführung und Bewertung der Pflege zuständig und für die eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung verantwortlich. Pflege stützt sich in der Ausübung des Berufes und in der Forschung auf ihre eigene wissenschaftliche Basis und nützt dabei die Erkenntnisse und Methoden der Natur-, Geistes-, Sozial- und Wirt-schaftswissenschaften.

Die Pflege in unseren Einrichtungen wird durch verschiedene Berufsqualifikationen erbracht. Dazu gehören:

  • Praktikant/-in
  • angelernte Pflegehelfer/-in
  • Altenpflegehelfer/-in, Krankenpflegehelfer/-in
  • Pflegefachkräfte (Kinderkrankenpfleger/-schwester, Alten-pfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-schwester)
  • Pflegefachkräfte mit Weiterbildung (Stationsleitung, Pfle-gedienstleitung, OP und Anästhesiefachkraft, etc.)
  • Pflegefachkräfte mit Studium (Diplom Pflegewirt/-in)
  • Auszubildende der einzelnen Berufsqualifikationen

3.2 Aufgaben und Ziele in der Betreuung und Pflege der Kunden

Wir wollen unseren Kunden soweit möglich in ihrem Zuhause so fördern und unterstützen, dass sie ein möglichst selbständiges und selbst bestimmtes Leben führen. Wenn sie zur Heilung und/oder Versorgung kurze Zeit in unseren Einrichtungen bleiben müssen, sollen sie unsere Gastfreundschaft erleben. Sollten unsere Kunden länger bei uns bleiben, haben wir den Anspruch ihnen ein Zuhause zu bieten.

Ziel dabei bleibt stets ihre Eigenständigkeit zu erhalten und fördern. Zugleich wollen wir alters- oder gesundheitsbedingte Einschränkungen durch Unterstützung oder Übernahme von Tätigkeiten überbrücken um damit bis ins hohe Alter die größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung für unsere Kunden bewahren zu können.

Individuellen Wünsche, Bedürfnisse und Fähigkeiten unserer Kunden sind uns wichtig. Deshalb versuchen wir diese in den Mittelpunkt zu stellen, bei aller notwendigen Funktionalität und Effektivität der Arbeitsorganisation. Ferner bemühen wir uns ihre Wünsche in unsere Arbeitsorganisationsentwicklung einfließen zu lassen.

Wir bemühen uns um eine vertrauensvolle und persönliche Atmosphäre. Angehörige, Betreuer und Freunde unserer Kunden sollen in Pflege- und Betreuungsaufgaben einbezogen werden. Dadurch ist die Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes sichergestellt. Zudem sehen wir uns als Vermittler zwischen unseren Kunden und anderen professionellen Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Physiotherapeuten usw. 

4 Zuständigkeit:

Die leitenden Pflegefachkräfte sind für die Inhalte und notwendige Weiterentwicklung des Pflegeleitbildes verantwortlich. Dabei sind die Unternehmensleitbilder Basis der Pflegeleitbildentwicklung.

Das Pflegeleitbild ist für alle Mitarbeitenden in der Pflege verbindlich.